069 – 71 04 71 21 | Mo – Sa: 08:30 – 21:30 Uhr
Ärger in der Eigentümergemeinschaft? Ich helfe Ihnen schnell und rechtssicher – bei transparenten Kosten.
Wenn Ihnen allgemeine Ratschläge nicht mehr weiterhelfen, brauchen Sie einen Rechtsanwalt, der sie kompetent berät und konsequent vertritt. Als ehemaliger Richter in Zivilsachen berate und vertrete ich Sie in allen Angelegenheiten zum Wohnungseigentumsrecht.
Durch die Kontaktaufnahme zu mir entstehen Ihnen selbstverständlich noch keine Kosten. Schildern Sie mir einfach telefonisch oder unter Verwendung des Kontaktformulars Ihr Anliegen und ich kläre Sie nebst einer ersten Handlungsempfehlung über die voraussichtlichen Kosten auf. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung zu Stande. Ihr Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Frankfurt am Main.
Rechtsanwalt,
Diplom Wirtschaftsjurist (FH)
Sie können mich telefonisch zu den nachstehend genannten Sprechzeiten erreichen. Sollte ich nicht erreichbar sein, können Sie mir gerne eine Nachricht hinterlassen. Ich rufe Sie dann umgehend zurück.
Tel: 069 – 71 04 71 21
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Noch besser Sie nutzen gleich das Kontaktformular. Ich melde mich in aller Regel noch am gleichen Tag, spätestens binnen 48 Stunden. Schildern Sie mir am besten auch gleich Ihr Anliegen, sodass ich Ihnen direkt eine erste Handlungsempfehlung mit auf dem Weg geben kann.
Die Eigentümerversammlung hat einen Beschluss gefasst, mit dem Sie nicht einverstanden sind? Ich prüfe den Beschluss auf seine formelle und materielle Wirksamkeit und fechte ihn bei hinreichender Aussicht auf Erfolg binnen der Monatsfrist an.
Sie möchten eine bauliche Veränderung durchführen, einen neue Hausordnung oder gar einen neuen Wirtschaftsplan durchsetzen? Fehlerhafte Beschlüsse können Sie teuer zu stehen kommen. Ich unterstütze Sie bei der Beschlussfassung und sorge dafür, dass Ihr Stimmrecht zählt. Sie möchten eine bauliche Veränderung durchführen, eine neue Hausordnung oder gar einen neuen Wirtschaftsplan durchsetzen? Fehlerhafte Beschlüsse können Sie teuer zu stehen kommen. Ich unterstütze Sie bei der Beschlussfassung und sorge dafür, dass Ihr Stimmrecht zählt.
Die Mehrheit der Eigentümer hat eine dringend notwendige Sanierung abgelehnt oder Ihnen die Genehmigung für eine bauliche Veränderung grundlos verweigert? Nein, heißt in diesem Fall nicht immer nein. Sie müssen sich unberechtigte Blockaden nicht gefallen lassen. Wenn die Gemeinschaft eine rechtlich gebotene Maßnahme ablehnt, kann das Gericht diesen Beschluss auf Antrag ersetzen. Ich prüfe Ihre Erfolgsaussichten und setze Ihre Rechte über eine Beschlussersetzungsklage gerichtlich für Sie durch.
Die Jahresabrechnung ist fehlerhaft, der Verteilungsschlüssel ungerecht oder ein Miteigentümer zahlt sein Hausgeld nicht? Finanzielle Unstimmigkeiten gefährden die Liquidität der gesamten Gemeinschaft. Ich prüfe Abrechnungen und Wirtschaftspläne auf Herz und Nieren, setze Zahlungsansprüche durch oder wehre unberechtigte Forderungen für Sie ab.
Sie wollen eine Baumaßnahme durchführen, sind sich aber nicht sicher, ob Sie hierfür einen Beschluss brauchen? Als Anwalt für Wohnungseigentumsrecht unterstütze Sie bei Abgrenzung zu Maßnahmen, die die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Sondereigentums betreffen. Außerdem unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung von Beseitigungsansprüchen wegen rechtswidriger Baumaßnahmen.
Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch in allen anderen Angelegenheiten rund um ihr Eigentum.
Sie haben unter der Woche keine Zeit für einen Präsenstermin, möchten aber auch nicht auf ein Vieraugengespräch verzichten? Als Rechtsanwalt in Frankfurt biete ich meinen Mandanten als Alternative zur telefonischen Rechtsberatung auch nach Feierabend bundesweit eine Onlineberatung per Videokonferenz an.
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes geht in aller Regel mit der Erledigung eines höchstpersönlichen Geschäftes einher. Da braucht es Vertrauen, auch im Hinblick auf die Kosten:
Ich rechne meine Vergütung grundsätzlich auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Das hat den Vorteil, dass ich Sie schon vorab, also im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über die Höhe der voraussichtlichen Kosten aufklären kann.
Sie sind rechtschutzversichert? Dann übernehme ich selbstverständlich auch vorab die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung.
Rechtsanwalt Will
Neue Mainzer Str. 6 -10
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E-Mail: kontakt@anwalt-will.de
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