Beratungs- und Prozesskostenhilfe

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Professionale Rechtsberatung sollte nicht am Geldbeutel scheitern. Das ist nicht nur ein leerer Spruch, sondern Ausdruck eines verfassungsrechtlichen Anspruches aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 3 GG. Er soll gewährleisten, dass nicht das Geld, sondern die besseren Argumente über das Recht entscheiden. Was Beratungs- und Prozesskostenhilfe meint, wer Anspruch auf sie hat und wie sie beantragt wird, soll Gegenstand der nachstehenden Ausführungen sein.  

Inhaltsverzeichnis

Welche Leistungen umfasst die Beratungshilfe?

Wie der Name schon erahnen lässt, umfasst die Beratungshilfe zunächst einmal die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Es spielt dabei keine Rolle, für welches Rechtsgebiet ein Beratungsbedarf besteht: 

Egal, ob es sich um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung mit Ihrem Vermieter, um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit mit Ihrem Arbeitgeber, um eine familienrechtliche Angelegenheit mit dem Ehepartner, um eine verwaltungs- oder sozialrechtliche Auseinandersetzung mit der Behörde oder auch um eine Angelegenheit aus dem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht handelt, in allen Fällen umfasst die Beratungshilfe eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. 

Daneben umfasst die Beratungshilfe mit Ausnahme von Angelegenheiten aus dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts auch die außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Die Beratungshilfe erstreckt sich in diesem Fall also nicht nur auf die reine Beratung, sie deckt vielmehr auch ein außergerichtliches Tätigwerden des Rechtsanwaltes, also zum Beispiel ein anwaltliches Schreiben an die Gegenseite ab.   

 

  1. Beispiel: Ihr Mieter hat die Kündigung des Mietvertrages erklärt. Die Beratungshilfe umfasst sowohl die Beratung zur Kündigung als auch die außergerichtliche Vertretung gegenüber Ihrem Vermieter ab.
  2. Beispiel: Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen den Lohn nicht aus. Die Beratungshilfe umfasst sowohl die Beratung zur Kündigung als auch die außergerichtliche Vertretung gegenüber Ihrem Vermieter ab. 
  3. Beispiel: Ihr Partner verweigert Unterhaltszahlungen für das gemeinsame Kind. Die Beratungshilfe umfasst sowohl die Beratung zur Kündigung als auch die außergerichtliche Vertretung gegenüber Ihrem Vermieter ab.  
  4. Beispiel: Das Jobcenter erlässt einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid. Die Beratungshilfe umfasst sowohl die Beratung zur Kündigung als auch die außergerichtliche Vertretung gegenüber Ihrem Vermieter ab. 
  5. Beispiel: Ihnen wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Hier deckt die Beratungshilfe nur die reine Beratung, nicht aber ein Tätigwerden des Rechtsanwaltes gegenüber der Bußgeldstelle ab.  

  

Welche Kosten werden von der Beratungshilfe gedeckt?

Die Beratungshilfe deckt die überwiegenden Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes ab. Der Rechtsuchende trägt lediglich einen Eigenanteil von 15,00 Euro. Der Rechtsanwalt kann aber auf den Eigenanteil verzichten. Dann kostet dem Rechtssuchenden die Beratungshilfe nichts.  

Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe?

Kein Anspruch auf Beratungshilfe besteht, wenn Sie rechtschutzversichert sind. Daneben setzt der Anspruch auf Beratungshilfe im Grundsatz voraus, dass sich die Angelegenheit, für die Beratungshilfe benötigt wird, noch nicht im gerichtlichen Verfahren befindet. Hiervon gibt es aber eine Ausnahme

Dass die Beratungshilfe nicht mehr einschlägig ist, wenn sich die Rechtsangelegenheit bereits im gerichtlichen Stadium befindet, hat den einfachen Hintergrund, dass dem Betroffenen in diesem Stadium auf andere Weise, nämlich über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe geholfen wird. Dies gilt allerdings nicht für das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Hier gibt es weder Prozess- noch Verfahrenskostenhilfe. Es besteht allein die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung, die aber nicht auf die Bedürftigkeit des Angeklagten abstellt. In der Konsequenz geht die Rechtsprechung davon aus, dass ein Antrag auf Beratungshilfe im Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren auch dann bewilligt werden kann, wenn sich die Angelegenheit bereits im gerichtlichen Verfahren befindet (AG Köln, 14.09.2023 – 360 XI 923/23).   

Weiterhin darf für die Angelegenheit, die dem Beratungshilfeantrag zu Grunde liegt, noch keine Beratungshilfe bewilligt worden sein. Das heißt, für eine Angelegenheit kann auch nur einmal ein Beratungshilfeschein erteilt werden. Im Übrigen hängt die Bewilligung der Beratungshilfe gemäß § 1 Absatz des Beratungshilfegesetzes von drei Voraussetzungen ab:   

Fehlende Eigenmittel

Die Bewilligung von Beratungshilfe setzt im ersten Schritt voraus, dass der Rechtsuchende nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Wer rechtmäßig Sozialhilfe bezieht und nicht gleichzeitig rechtschutzversichert ist, erfüllt diese Voraussetzung immer. 

Für Empfänger von Bürgergeld kommt es dagegen auf die Höhe der vorhandenen Vermögenswerte an. In diesem Zusammenhang verweist das Beratungshilfegesetz auf die Regelungen zur Sozialhilfe, sodass dem Rechtssuchenden ein Vermögenspolster von mindestens 10.000,00 Euro eingeräumt wird. Vorhandene Vermögenswerte von bis zu 10.000,00 Euro stehen einem Anspruch auf Bewilligung eines Beratungshilfescheines also nicht entgegen. 

Auch ein höheres Einkommen muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass kein Anspruch auf Beratungshilfe besteht. Es kommt vielmehr darauf an, was dem Rechtssuchenden nach Abzug aller notwendigen Ausgaben am Ende des Monats noch verbleibt. Zu den abzugsfähigen Ausgaben zählen insbesondere Unterhaltsverpflichtungen, notwendige Versicherungen oder auch die Miete, soweit sie angemessen ist. Um Ihnen eine grobe Orientierung zu geben, haben ich Ihnen nachstehend einen Beratungshilferechner bereitgestellt. 


Fehlende Alternativen

Bevor Sie einen Antrag auf Beratungshilfe stellen, müssen Sie zunächst im Rahmen der Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten versuchen, die Angelegenheit ohne einen Rechtsanwalt zu lösen. Ein Anspruch auf Beratungshilfe entsteht erst, wenn diese Versuche gescheitert oder offensichtlich aussichtslos sind. 

Zu den zumutbaren Alternativen gehört neben den eigenen Bemühungen auch die Beratung durch spezialisierte Stellen. 

  • Beratungsstellen die eine Mitgliedschaft voraussetzen, wie es zum Beispiel beim Mieterschutzbund oder Gewerkschaften der Fall ist, kommen natürlich nur in Betracht, wenn dort eine Mitgliedschaft besteht. Der Rechtspfleger am Amtsgericht, der über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet, kann aber nicht voraussetzen, dass eine entsprechende Mitgliedschaft besteht.   
  • Daneben kommen gemeinnützige Beratungsstellen, also zum Beispiel die Caritas als zumutbare Alternative in Betracht. Voraussetzung ist natürlich, dass diese Stellen über die fachliche Expertise verfügen, um Sie in Ihrer Rechtsangelegenheit zu unterstützen. 
  • Schließlich müssen Sie auch eine Beratung durch die Behörden, in familienrechtlichen Angelegenheiten zum Beispiel durch das Jugendamt in Erwägung ziehen. Besonders bei Fragen zu Sozialleistungen, darunter auch zum Bürgergeld, sind die Ämter nach § 14 SGB I gesetzlich verpflichtet, Sie umfassend zu beraten. Das Amtsgericht setzt regelmäßig voraus, dass Sie diesen Beratungsanspruch zuerst geltend machen. Dies mag für einfache Fragen richtig sein. Gerade in Fällen, in denen die Behörde einen belastenden Bescheid gegen Sie erlassen hat, ist aber eine objektive Beratung durch die Behörde schwer vorstellbar. In diesen Fällen   (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. April 2022 – 1 BvR 1370/21)

Auch wenn die Erfahrung zeigt, dass sowohl gemeinnützige Beratungsstellen als auch Behörden oft nicht über die personellen Ressourcen verfügen, um sie in angemessener Zeit und mit der gebotenen Expertise zu beraten, ist es grundsätzlich ratsam, sich vorab an einer dieser Stellen zu wenden. Denn wenn Sie durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung nachweisen können, dass sie sich bereits um eine anderweitige Beratung bemüht haben, erhöht das Ihre Chancen auf eine schnelle Bewilligung der Beratungshilfe massiv. Schreiben Sie am besten die Beratungsstelle oder Behörde mit der Bitte um Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch an. Wenn Ihnen in angemessener Zeit kein Termin angeboten werden kann, reicht das in aller Regel aus, um nachzuweisen, dass Ihnen keine zumutbaren Alternativen zur Verfügung stehen.   

In dringenden Rechtsangelegenheiten, die mit Fristen verbunden sind, also zum Beispiel der Kündigung des Miet- oder Arbeitsvertrages, den Widerspruch gegen einen Bescheid der Behörde oder auch in Gewaltschutzsachen liegt es demgegenüber in der Natur der Sache, das Ihnen schnell und kompetent geholfen wird. In solchen Eilfällen ist der direkte Weg zum Rechtsanwalt in aller Regel gerechtfertigt, um Ihre Rechte nicht zu gefährden.

Keine Mutwilligkeit

Der Antrag darf schließlich nicht mutwillig sein. Damit ist insbesondere die Frage gemeint, ob die Beratung durch einen Rechtsanwalt im konkreten Einzelfall wirklich erforderlich ist.  

Wie beantrage ich Beratungshilfe?

Den Antrag auf Ausstellung eines Beratungshilfescheines müssen sie an dem Amtsgericht stellen, in dessen Bezirk Ihre Wohnung liegt. Wohnen Sie zum Beispiel in Frankfurt am Main, dann müssen Sie den  Beratungshilfeschein beim Amtsgericht Frankfurt am Main stellen. Welches Amtsgericht für Sie zuständig ist, können Sie ganz einfach über das Justizportal des Bundes und der Länder herausfinden. Geben Sie dort einfach den Ortsnamen oder Ihre Postleitzahl an.    

Für den Antrag müssen Sie ein Formular verwenden, dass Sie in der Regel auf der Homepage des zuständigen Amtsgerichtes oder auf der Homepage des zuständigen Justizministeriums herunterladen können. Stattdessen können Sie aber auch das nachstehende Formular benutzen.  

Welche Angaben müssen im Antrag gemacht werden?

Das Antragsformular ist weitestgehend selbsterklärend. In der Adresszeile am oberen linken Rand ist zunächst das Amtsgericht anzugeben, dass für Ihren Antrag zuständig ist. Hierbei handelt es sich immer um das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnt. Wohnen Sie in Rüsselsheim, Raunheim oder Kelsterbach, müssen Sie den Antrag folglich beim Amtsgericht Rüsselsheim stellen. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, kommt es auf Ihren Aufenthaltsort an.  

Sodann müssen Sie Ihren Namen, die Anschrift, den Beruf, das Geburtsdatum, den Familienstand und, sofern vorhanden, eine Telefonnummer angeben. Wenn Sie aktuell nicht Erwerbstätig sind, können Sie das entsprechende Feld streichen. 

Feld A: Im Feld A müssen Sie erklären, für welche Angelegenheit die Beratungshilfe beantragt wird. Dieses Feld ist sehr wichtig, denn der Rechtspfleger prüft auf Grundlage Ihrer Angaben, ob die Beratung durch einen Rechtsanwalt erforderlich. 

Feld B: Im Feld B müssen Sie das zutreffende ankreuzen. Wie bereits ausgeführt, scheidet die Bewilligung von Beratungshilfe aus, wenn sie rechtschutzversichert sind, in der gleichen Angelegenheit bereits Beratungshilfe in Anspruch genommen worden ist oder bereits eine Klageverfahren in der Sache geführt wird oder in der Vergangenheit geführt worden ist.  

Hinweis: Empfänger von Sozialhilfe bekommen, müssen Sie die Felder C – G nicht ausfüllen. 

Feld C: Im Feld C müssen Sie Ihre monatlichen Einkünfte, also zum Beispiel den monatlichen Lohn angeben. Wenn Sie verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft leben, müssen Sie auch die Einkünfte Ihres Ehe- oder Lebenspartners angeben. Halten Sie die Unterlagen, also zum Beispiel die Lohnabrechnung bereit, denn Sie müssen diese bei Antragstellung in der Regel in Kopie mit einreichen.

Feld D: Im Feld D müssen Sie Angaben zur Wohnfläche und Miethöhe machen. Das Amtsgericht prüft hier insbesondere, ob die Wohnfläche angemessen ist. Wenn Sie als Einzelperson in einer 200 m² Wohnung leben und hierfür einen 

Feld E:  Unterhalt

Feld F: Vermögen

Feld G: Verbindlichkeiten

 

Wichtig: Füllen Sie das Antragsformular gewissenhaft aus und machen Sie keine Angaben, die nicht der Wahrheit entsprechen. Machen Sie falsche Angaben, können Sie sich wegen Betruges strafbar machen. Versichern Sie diese falschen Angaben zusätzlich an Eides statt, droht daneben ein Strafverfahren wegen falscher Versicherung an Eides statt. 

Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden?

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Wie lange dauert das Antragsverfahren?

Wie lange das Amtsgericht braucht, um über Ihren Antrag zu entscheiden, kann ich Ihnen leider nicht pauschal beantworten, da die Verfahrensdauer insbesondere von der aktuellen Auslastung des Amtsgerichtes abhängig ist. Sie können die Bearbeitung aber beschleunigen, in dem sie den Antrag vollständig ausfüllen und alle notwendigen Unterlagen einreichen. Damit vermeiden Sie zusätzliche Rückfragen.  

Was, wenn ich schnell einen Anwalt brauche?

Wenn Sie keine Zeit haben, um 

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